Kleine Verfassungsgeschichte des AVL

Vorwort

Dieser Artikel erschien im WS 2002/02 in "UM KAREL", der Zeitung des AVL. Inzwischen ist auch er überholt, vieles stimmt aber noch.

AVLhistory war 2002 noch ein privates Internetprojekt des Autors und Teil von dessen Webauftritt wiesel.lu und noch nicht Teil der Homepage der alten Aachener. Die im Artikel angegebenen Links verweisen in ihrem Text daher auf Seiten die es nicht mehr gibt, also Vorsicht wenn Sie eine ausgedruckte Fassung lesen. Für diese Onlinefassung wurden die Links an die heutige Topographie angepasst, Sie können ruhig darauf klicken.

Die bekannten Statuten

Die ältesten bekannten Statuten des AVL.

Vereine geben sich Verfassungen um ihre Ziele schriftlich festzuhalten und um ihr Funktionieren sicherzustellen indem sie Regeln aufstellen, nach denen möglicherweise aufkommende Konflikte zu lösen sind. Zudem stehen Vereine und insbesondere Studentenvereine, als Ansammlung von (hoffentlich) klugen und gebildeten Menschen bei der Obrigkeit stets im Verdacht, ihre geselligen Aktivitäten als Rahmen zur Abstimmung politischer Aktivitäten, im schlimmsten Fall Aktionen zu nutzen. Insbesondere der preußische Staat des 19. Jahrhunderts hegte solcherlei Bedenken, schließlich war die gescheiterte demokratische Revolution von 1848 von Studentenvereinen (den Burschenschaften) ideologisch und logistisch vorbereitet und teilweise auch getragen worden. Folgerichtig behielt es sich der Staat nun über sein Vereinsrecht vor, die Satzungen der von ihm zugelassenen Vereine zu prüfen. Daher gründete sich der AV d’Letzebuerger 1897, wie die meisten anderen Aachener Studentenvereine auch, als "an der Königlich Technischen Hochschule eingetragener Verein", was bedeutete dass er der milderen Gewalt des Rektors, und nicht der Polizei unterstand.

Somit ist anzunehmen dass der AVL bereits 1897 Statuten besaß. Doch wissen wir nach wie vor nicht, wie die Gründung vonstatten ging. Uns liegen Satzungen vor (siehe http://www.AVLhistory.de.vu/quellen/statut09.htm ), von denen angenommen werden darf, dass es sich dabei um die ersten handelt, sie auf jeden Fall aber älter sind, als die zweitältesten bekannten Statuten aus dem Jahre 1915.

Interessant an diesen Statuten ist bereits ihre überlieferungsgeschichte:
1943 war der damals 15 jährige Roland Conter, der später 1951 Sekretär des AVL werden sollte, mit seiner Familie nach Schlesien deportiert worden. Dort fragte ihn ein Luxemburger Kollaborateur, welcher damals freiwillig für die Deutschen in der Wehrmacht kämpfte, wie er sich seine Zukunft mit 18 vorstellen würde. Conter gab zur Antwort,: er wolle in Aachen studieren und Ingenieur werden, woraufhin dieser ihm zwei Hefte übergab. Es handelte sich um die besagte älteste bekannte Satzung sowie um das Bierkomment http://www.AVLhistory.de.vu/QUELLEN/BIERSS09.HTM. Letztere ist
auf das Sommersemester 1909 datiert. Die ersten Satzungen nehmen auf ein Bierkomment Bezug (§ 6), also können entweder diese Satzungen nicht die ersten sein, oder aber das Bierkomment wurde 1909 neu gefasst; was für mich am wahrscheinlichsten klingt, weil dieses Bierkomment wiederum von sich behauptet, aus dem Gewohnheitsrecht entstanden zu sein. Wie der Mann in den Besitz dieser Hefte kam, erklärte er Roland Conter nicht, aber es darf angenommen werden dass es auf keine rechtmäßige Weise erfolgte. Immerhin haben die Deutschen Truppen beim Einmarsch im Mai 1940 in den evakuierten Industriestädten des Südens (Esch, Dudelange, Differdange etc. ) in welchen viele Luxemburger Ingenieure wohnten geplündert. Nach dem Kriege brachte Roland Conter diese Hefte, bei seinem Studienantritt 1948 nach Aachen mit, 1997 zur Hundertjahrfeier des AVL übergab er diese dem Autor.

  • Diese ersten Statuten sind, genau wie die beiden nachfolgenden von 1915 und 1952 in deutscher Sprache verfasst und beschreiben, im Prinzip eine deutsche Studentenverbindung. Viele Regeln wirken auf uns heute befremdlich:
  • sie sehen geminderte Rechte für Neuaufgenommene vor1
  • sie kennen weiterhin die Unterscheidung der Mitglieder in aktive und inaktive, Konkneipanten, Alte Herren und auswärtige Mitglieder;
  • untersagen es ihren Mitgliedern, ohne Genehmigung der Vollversammlung (Burschenconvent abk. BC genannt) anderen Vereinen beizutreten;
  • verbieten den Umgang mit vom Verein ausgeschlossenen, etwa weil straffällig gewordenen Mitgliedern;
  • und sehen vor, dass man für ein Amt (Präsidium, Schriftwart, Kassenwart, Fuchsmajor) sich nicht nur bewerben, sondern auch (gegen den eigenen Willen?) vorgeschlagen werden kann;
  • die Beiträge sind monatlich zu zahlen, daneben sind noch Sonderumlagen vorgesehen;
  • sie kennen einen, Ehrenrat genannten Ausschuss, welcher Strafen verhängen und wiederaufheben darf;

Diese alten Satzungen mischen sich also, für heutige Begriffe unglaublich stark in das Privatleben der Mitglieder ein, dies mit einem reichlich unausgegorenem Text, verfasst in einem geschraubten, teilweise recht putzigen Stil. Einen Großteil dieser stilistischen Unzulänglichkeiten und viele Unklarheiten wird die Fassung von 1915 ausräumen.

Erklärt werden müssen dem heutigen Leser noch die Begriffe Aktive, Inaktive, sowie Konkneipant:

  • Aktive/Inaktive: in früherer Zeit (bis nach dem zweiten Weltkrieg) mussten zwar recht hohe Studiengebühren bezahlt werden, dafür aber wurde der Student, abgesehen von einer Vordiplomprüfung und den Leistungsnachweisen (etwa Zeichnungen, Praktika) bis zur großen finalen Diplomhauptprüfung am Ende des Studiums (in der Regel nach dem 8. Semester keinerlei Prüfung unterzogen, musste also keine Klausuren schreiben. Dafür dann am Schluss alle auf einmal. Daher wurde vom Verein dann auch keine billige Ausrede, wie "ech muss fir méng Klausuren léieren" für die Nichtteilnahme an einer Zechtour, Kneipe, Exkursion oder dergleichen geduldet. Nur jene Studenten welche sich auf die Abschlussprüfung vorbereiteten konnten sich, als sogenannte Inaktive, von der Teilnahme freistellen lassen. Nichtteilnahme wurde bestraft! Es ist erstaunlich wie viel Aufhebens die Statuten um die Verletzung dieser Pflicht, ihrer Bestrafung und den möglichen Missbrauch der Inaktivenregelung macht.
  • Konkneipanten: Jede Verbindung kennt Konkneipanten. Das sind Mitglieder, welche weniger strengen Regeln unterworfen sind, aber auch weniger Rechte haben. Bei einigen dient das Konkneipantentum dazu skeptische Interessenten die Möglichkeit zu geben den Verein vor dem definitiven Beitritt erst mal kennen zu lernen, oder aber Freunde der Mitglieder welche aus bestimmten Gründen nicht Vollmitglieder werden können (etwa Protestanten in katholischen Vereinen, oder Pazifisten in schlagenden Verbindungen) am Vereinsleben teilnehmen zu lassen. Es war vorgesehen dass nicht mehr als ein Fünftel der Mitglieder Konkneipanten sein dürften. Den Luxemburgern diente die Regel vor allem dazu, Deutsche und andere Ausländer aufnehmen zu können, welche keinen Bezug zu Luxemburg hatten. Bekannte Beispiele sind hier Helmuth Renz in den 20er/30er Jahren. Auf dem ältesten Foto des AVL, jenem von 1903, taucht ein Deutscher mit dem Namen Franz Consten auf, welcher vielleicht Konkneipant war. Allerdings haben Forschungen des Herrn Alexander Lohé, Mitarbeiter des Aachener Bürgermeisters Linden inzwischen ergeben, dass Franz Consten eine luxemburgische Stiefmutter hatte und unserer Sprache vermutlich mächtig war, demnach könnte er auch Vollmitglied gewesen sein.

Die Statuten von 1915

Die Satzungen von 1915 (http://www.AVLhistory.de.vu/quellen/statut15.htm) übernehmen größtenteils den älteren Text, bereinigen ihn an einigen Stellen um stilistische Unfeinheiten, geben Definitionen und eine klarere Gliederung, in drei Abschnitte über:

  1. den Verein im allgemeinen
  2. die Aktiven (Studenten) und
  3. die "Alte Herren" genannte ehemaligen Mitgliedern.

Letztere haben wesentlich mehr Rechte im Verein der Aktiven als heute und sehen eine bestandene Abschlussprüfung keineswegs als Vorraussetzung für eine Mitgliedschaft im Altherrenverein vor (Abitur als Aufnahmekriterium hingegen schon). Sie definieren Wappen, Bierzirkel und Fahne und verlangen politische und religiöse Neutralität.

Die Statuten von 1952

1939 verliess der letzte "Letzeburger" (Norbert Pütz) Aachen und der Verein war damit de facto aufgelöst, der Altherrenverein existierte aber noch weiter. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde der AVL 1949, unter der Regie der Alten Herren von Jean Thielen und anderen Luxemburgern, darunter auch Roland Conter, neugegründet. Nun erarbeiteten sie neue Statuten, allerdings auf der Grundlage jener von 1915, welche sie dann 1952 vom Rektor genehmigen und damit in Kraft treten liessen.
Auch wenn weite Passagen des 1915 er Textes einfach abgeschrieben wurden, der Abschnitt über den AHAH-Verband ganz und gar Wort für Wort, lohnt es sich doch auf die Unterschiede zu achten!

  • Auffällig ist, dass die 1952er Statuten, als einzige, den Anspruch, politisch neutral zu sein fallen liessen,
  • Den gesellschaftlichen Veränderungen wird Rechnung getragen, indem die sog. Satisfaktionsfrage, das Landsmannschaft- als auch das Maturitätsprinzip genauso wenig erwähnt werden, wie das Bierkomment. Letzteres zeigt, dass sich die 1950er Studenten, so sehr sie sich in vielem den Wünschen der AHAH beugten, doch auf eine gewisse Unabhängigkeit bestanden. Das Komment war ihnen ja bekannt, Roland Conter besass, wie wir gesehen haben den Text ja schon seit einiger Zeit. Ein Kommentar zum Stiftungsfest 1952 (siehe http://www.AVLhistory.de.vu/Quellen/stift52t.htm ) beklagt, dass das Fest nicht mit einer echten Kneipe eröffnet werden konnte.
  • Aus dem Ehrenrat machen die Studenten einen ältestenrat. Die Strafen werden gemildert, so z.B. das Verbot des Umgangs mit Ausgeschlossenen aufgehoben
  • Die Entscheidungsfindung wird erleichtert. Viele Fälle in denen 1915 Einstimmigkeit oder 4/5 Mehrheit vorgesehen war, benötigen nun nur mehr 2/3 Majorität
  • Auf lange Sicht vielleicht am wichtigsten: der Vorstand wurde erweitert: ein Vicepräsidium eingeführt, der Fuchsmajor zur Charge erhoben (vorher musste er nicht unbedingt gewählt, sondern konnte auch ernannt werden) und der Bücher- der Exkursionwart erblickten ebenso wie der Sportwart das Licht der Welt (damals hatte der AVL eine recht gute Fussballmannschaft, welche mehrmals Hochschulmeister wurde), dafür fiel der Kneipwart weg! Eine deutliche Akzentverschiebung der Aktivitäten, weg von den Saufgelagen, hin zu wissenschaftlicher und sportlicher Betätigung :)

Die Statuten von um 1960

Die Neugründung, wuchs bis 1960 auf fast 100 Mitglieder an, was den Rahmen für ein Funktionieren als Verbindung deutlich sprengte. Der AVL reorganisierte sich damals und erarbeitete dazu auch neue Satzungen, nun erstmals auf französisch. (http://www.AVLhistory.de.vu/Quellen/statut60.htm Diese versahen den Namen AV d´Letzebuerger mit dem französichen Zusatz , "Cercle des étudiants Luxembourgeois à Aix-la-Chapelle" und entfernten fast alle Erinnerungen an die Verbindung: Die Fahne, wie das Wappen, den Bierzirkel und die Devise "Rull de Waak" und alle Artikel, welche den Altherrenverein betrafen verschwanden. Letzterer fand nur noch Erwähnung als Erbnehmer im Falle einer Auflösung. Die Alten Herren hatten inzwischen die "Amicale des Anciens Etudiants de l´Ecole Polytechnique d´Aix-la-Chapelle" gegründet.

Von Bedeutung ist ebenfalls dass nun auch laut Satzung, Studenten der FH Voll- und nicht nur geduldete Mitglieder des AVL werden konnten.

Die Statuten waren in vielerlei Hinsicht vorbildlich und fortschrittlich, machten aber ebenfalls noch die Unterscheidung zwischen Aktiven und Inaktiven und sahen Maßreglungen vor für die Nichtteilnahme an Veranstaltungen, was auch damals bereits ein völlig unrealistischer Anspruch war. Das Vereinsprotokoll gibt beredetes Zeugnis vom Frust der immer weniger durchsetzungsfähigen Comitesmemberen.

Die Statuten von 1991

Das Jahr 1990 bezeichnet einen entscheidenden Generationswechsel beim Comité des AVL. Henri Kox, Gallionsfigur der "Techniker" der 1980er Jahre, welcher kurz zuvor den langjährigen Präsidenten Rom Weydert ins zweite Glied (VP) "zurückgetrickst"2 hatte, beendete sein Studium zum Herbsttermin und André Schwarz, ein im Gegensatz zu den vorgenannten im Verein bis dahin nahezu Unbekannter löste ihn für das zweite Halbjahr ab. Seine fehlende Bekanntheit und Popularität machte er durch Eifer und Tatkraft wieder wett. Unter seiner Führung wurden von seinen Vorgänger lange Jahre auf die lange Bank geschobene Projekte mit Erfolg angegangen:

  • Neubelebung des seit 1984 nicht mehr stattgefundenen Bals, diesmal im Melusina in Clausen. Die Einnahmen allein aus dieser Veranstaltung übertrafen das bis dahin zur Verfügung stehende Budget des Verein um fast das doppelte. Diese Neubelebung veränderte das Gesicht des AVL wie kaum ein anderes.
  • Die Vereinzeitschrift "Um Karel" geht auf Schwarz ganz persönliches Engagement zurück.
  • Und last but not least unternahm er es, zunächst nur zusammen mit dem Schreiber dieser Zeilen, die Statuten zu redigieren.
    Er wurde 1991 mit einer glanzvollen Wiederwahl belohnt und so konnten während diesem Jahr die Statuten neuausformuliert und diskutiert werden. Die Generalversammlung vom 21. Januar 1992 nahm sie an, und sie wurden, als einzige bis jetzt, im Mémorial, dem Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg konform mit dem Vereinsgesetz von 1921 veröffentlicht.

Zur Form der Statuten; Schwarz beschränkte sich darauf, sie den aktuellen Gegebenheiten anzupassen und übernahm weitgehend den Rumpf der Formulierungen von 1960. Nun wurden die Sanktionen für Nichtteilnahme aufgehoben und auch die inzwischen völlig unsinnig gewordene Einteilung der Mitglieder in aktive und inaktive verschwand. Dem Zeitgeist entsprechend, wurden die Formeln verweiblicht (aus étudiants wurden étudiant(e)s) und neben der Ehrenmitgliedschaft, welche nun ausschliesslich ehemaligen Studenten der Aachener Hochschulen vorbehalten blieb, sahen die Statuten künftig auch den membre donnateur vor3.

Am allerwichtigsten aber war, daß der Schwarzsche Text durch seine Veröffentlichung im Mémorial dem AV d’Letzebuerger einen neuen gesetzlichen Status schaffte, und zwar denjenigen einer luxemburgischen Association sans but lucratif (asbl.). Dies war notwendig geworden, denn derVorgängercomité (Weydert/Kox) hatte neues Briefpapier drucken lassen. Da der neue luxemburgischen Konsul Herrn Ottmar Braun ihnen eröffnet hatte was zwischenzeitlich völlig in Vergessenheit geraten war: daß der AVL ein "an der RWTH eingetragener Verein" sei, schmückte sich der AVL auf diesem Briefpapier mit dem Zusatz "e.V.". Dies hatte die kontoführende Deutsche Bundespost dazu veranlasst, "aufgrund des sich nun geänderten rechtlichen Status" höhere Kontoführungsgebühren anzumahnen, denn in Deutschland bezeichnet "e.V." auch Vereine, welche alles andere als "sans but lucratif" sind, etwa Profifussballervereine. Daher musste auch der offizielle Sitz des Vereins aus Aachen nach Luxemburg an die Adresse des Unterrichtsministeriums verlegt werden.

Die Statuten von 1993

1992 wurde Jerry Mackel Vizepräsident des AVL. Dieser Ausnahmestudent in jeder Hinsicht (er hatte 1991 bereits sein Diplom) war zuvor Kulturminister gewesen und hatte die schwarz´schen Statuten mitbesprochen und fand sie auch nach ihrer Verabschiedung noch verbesserungswürdig. Weil er mit Sekretärin des AVL der Jahre 1991 und 1992 Sandrine Igel zusammenlebte, befand er sich indirekt in der Rolle des Hilfssekretärs, so dass er in erheblichem Masse mit dem Schriftverkehr des Vereins befasst war.

Seine Verbesserungsvorschläge wurden vom Vorstand Philippe (1992) diskutiert und auf der AG am 26 Januar1993 votiert. Leider wurden sie nicht mehr publiziert, denn der Verein hatte 1993 Pech mit seinen Einnahmen und scheute die voraussichtlichen Publikationskosten von rund 10,000- Franken (€ 250). Spätere, finanziell wieder besser gestellte Comités waren sich dieser Verpflichtung vielleicht nicht bewusst.

Mackels Statuten regeln alles Mögliche und dies teilweise unnötig detailliert somit ist abzusehen dass auch sie bald nicht mehr der Realität entsprechen werden. Mackel schaffte den feminin wieder ab, staffelte den Text neu (Einteilung in Abschnitte statt Durchnummerierung der einzelnen Artikel), und versah ihn mit einem Wildwuchs an sinnvollen, aber zum Teil auch unsinnigen Abstraktionen und Querverweisen. Etwa wenn er im §5-3 befindet, Mitglied könne "toute personne physique ou morale (-sic-), ayant achevée des études universitaires à Aix" werden, oder meint, membre extraordinaire, eine neue Kategorie von Mitgliedschaft, geschaffen hauptsächlich für Luxemburger Studenten aus anderen Universitätsstädten) könne keiner werden, der die politische und religiöse Neutralität nicht garantiere. (Ob dann wohl der Präsident der jeunesse socialiste nicht zum Glühweinabend kommen dürfte?)

Beim Wahlverfahren gab es dafür zumindest ansatzweise den Versuch Fakten zu schaffen, statt sie nur abzusegnen. So ist z.B. seither eine Wahl vorgeschrieben, selbst wenn nicht mehr Kandidaten alsPosten zur Verfügung stehen, einfach um das Wahlvolk zu zwingen, seine Vorlieben zu zeigen und reine Postenjäger abzuschrecken (solche die immer nur dann kandidieren, wenn allen klar ist dass es keine Wahl gibt, sondern die Posten einfach nur verteilt werden.) Mackels ursprüngliche Vorschläge gingen aber noch viel weiter. Er schlug vor, dass man, ähnlich wie bei den Luxemburger Kommunalwahlen, einem Kandidaten auch zwei Stimmen geben können. Dies wurde jedoch abgelehnt, weil es die Macht einzelner Cliquen zu sehr gestärkt hätte und dem Kandidaten nicht mehr erlaubt hätte aus der Zahl der erhaltenen Stimmen auf seinen Rückhalt im Verein zu schliessen. Bei dem Verfahren wäre etwa jemand, der von seinen 30 engen Freunden jeweils zwei Stimmen erhalten hätte gewählt worden vor einem anderen, dessen Arbeit 59 Personen mit je einer Stimme geschätzt haben würden.

Schlussatz

Somit ist der AVL nun in der eigenartigen Situation nach zweierlei verschiedenen Statuten regiert zu werden. Vor dem Gesetz gelten die Schwarzschen, in der Praxis sind eher die Mackelschen Statuten verbreitet.

  1. § 9.
    Füchse können kein Vereinsamt versehen; auch ist ihnen im ersten Semester das Stimmrecht, ausgenommen in Geldangelegenheiten, entzogen. []
  2. Auf der Wahlversammlung bot er jedem ein Bier, wenn er versprechen würde ihn zu wählen, und zwei, wenn er sich zusätzlich verpflichtete, Weydert keine Stimme zu geben. Er erreichte sein Ziel allerdings nur ausgesprochen knapp. []
  3. Schwarz brachte zur Begründung das polemische Beispiel des Direktors, der es sicherlich nicht gerne sähe, wenn sein Milchmann durch eine Spende an den AVL auf denselben Titel Anspruch erheben könne wie er selbst. []

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